Attestkosten

 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ein schriftliches ärztliches Attest keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Wir sind daher gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen für die Ausstellung von Attesten Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung zu stellen.

Die kostenlose Ausgabe von Attesten verstößt gegen die berufsärztlichen Pflichten.

 

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass Atteste für Schulbescheinigungen über Erkrankungen Ihrer Kinder erst ab dem 11. Krankheitstag in Folge von der Arztpraxis eingeholt werden müssen, in den ersten 10 Krankheitstagen sind nach der Landesschulverordnung Baden-Württemberg die Eltern zur Entschuldigung ihrer Kinder verpflichtet und auch berechtigt.

Eine Ausnahme bildet hierbei eine von der Schule angeordnete Attestpflicht ab dem 1. Krankheitstag, dafür benötigen wir für Ihr Kind ein Schreiben von der Schuldirektion.

Eine weitere Ausnahme stellen Schulen in privater Trägerschaft, diese sind nicht zwingend an die Vorgaben der Landesschulverordnung gebunden, sondern können hausintern eigene Regeln festlegen.

Auch für diese Atteste fallen Kosten an.

 

In der folgenden Übersicht können Sie nachvollziehen, welche Attestkosten für Sie entstehen:

 

 

Darüberhinaus können komplexe Atteste für ärztliche Stellungnahmen notwendig sein, hierbei entstehen individuelle Kosten, die wir Ihnen VOR Attesterstellung mitteilen werden, in der Regel betragen die Kosten mindestens 40€.

 

 

Sie können die Attestkosten bei uns per EC-Karte sofort begleichen.

 

Liebe Grüße

Ihre Praxis Dr. Klawitter Dr. Meinicke